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   BVerwG, 17.06.1993 - 7 B 41.93   

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https://dejure.org/1993,17547
BVerwG, 17.06.1993 - 7 B 41.93 (https://dejure.org/1993,17547)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 7 B 41.93 (https://dejure.org/1993,17547)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 7 B 41.93 (https://dejure.org/1993,17547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 7 B 41.93
    Die Revision ist wegen Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - (DÖV 1993, 386 = DB 1993, 429 [BVerwG 18.12.1992 - 7 C 16/92] = ZOV 1993, 114 = NJ 1993, 232) zuzulassen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem genannten Urteil vom 18. Dezember 1992 (a.a.O.) entschieden, daß die in Art. 1 des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen - PrHBG - vom 22. März 1991 (BGBl I S. 766) enthaltenen Änderungen des Vermögensgesetzes auf bereits eingeleitete Verfahren keine Anwendung finden, da die Überleitungsbestimmung des Art. 13 Satz 1 PrHBG die in Art. 1 PrHBG erfolgten Änderungen unerwähnt läßt.

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 7 B 41.93
    In solchen Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision zuzulassen, wenn mit der Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung einer nachträglich - abweichend - geklärten Rechtsfrage geltend gemacht worden, ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - und vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 230 und 240).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84
    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 7 B 41.93
    In solchen Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision zuzulassen, wenn mit der Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung einer nachträglich - abweichend - geklärten Rechtsfrage geltend gemacht worden, ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - und vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 230 und 240).
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